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  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, rechtsgeschäftlichen Erklärungen und Verträge der

MBmedien Publishing GmbH
Europark Fichtenhain A 13a
47807 Krefeld,
Telefon 02151-5192-0,

Geschäftsführer: Stefanie Ahl, Jannis Moutafis, Rainer Huttenloher
Amtsgericht Krefeld HRB 13221
Steuer-Nr. 117/5824/2990
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 293969983

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MBmedien Publishing GmbH (nachfolgend MBmedien Publishing) und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
  • Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  • Die nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichenden AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung. Die AGB von MBmedien Publishing gelten auch dann, wenn MBmedien Publishing in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen erbringt bzw. vorbehaltlos annimmt.
  • Diese AGB werden im Internet unter www.mbmedienpublishing.de veröffentlicht

 

  1. Vertragsschluss
  • Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zu Stande. MBmedien hat grundsätzlich das Recht, jeden Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mitarbeiter von MBmedien Publishing sind nicht befugt, über die schriftlichen Angebote hinaus mündliche Absprachen zu treffen oder weitergehende mündliche Zusicherungen abzugeben.
  • Die in den Angeboten genannten Preise werden über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum aufrechterhalten, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Im Übrigen sind die Preise verbindlich, welche in der Auftragsbestätigung genannt werden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Soweit auf Wunsch des Vertragspartners nach Freigabe oder Abnahme Änderungen vorzunehmen sind, handelt es sich um zusätzliche Leistungen, welche gesondert abgerechnet werden.

 

  1. Pflichten des Vertragspartners
  • Der Vertragspartner hat MBmedien Publishing alle für das Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung wesentlichen Umstände, insbesondere jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift, seiner Telefon- und Faxnummer, seiner E-Mail-Adresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen.
  • Sofern der Vertragspartner zur Inanspruchnahme der Leistungen von MBmedien Publishing individuelle Zugangsdaten (nachfolgend Daten genannt) erhält, dürfen diese Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass Unberechtigte von den Daten des Vertragspartners Kenntnis erlangt haben, hat der Vertragspartner dies unverzüglich MBmedien Publishing mitzuteilen und neue Daten anzufordern. Entgelte, die durch eine unberechtigte Nutzung der Daten durch Dritte entstanden sind, hat der Vertragspartner ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
  • Bezieht der Vertragspartner von MBmedien Publishing Adressen zur einmaligen oder mehrmaligen Nutzung, so übernimmt MBmedien Publishing keine Haftung für die rechtliche, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressennutzung. Der Vertragspartner ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Adresseneigner von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei.
  • Soweit der Vertragspartner MBmedien Publishing mit dem Versand von Mailings an vom Vertragspartner benannte Empfänger beauftragt (insbesondere per E-Mail, Fax, SMS), ist der Vertragspartner verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere bestätigt der Vertragspartner mit dem Auftrag, dass eine Einwilligung der Empfänger – soweit gesetzlich erforderlich – vorliegt. Sollte MBmedien Publishing aufgrund des Versands von Mailings an vom Vertragspartner benannte Empfänger von den Empfängern in Anspruch genommen werden, insbesondere wegen unzumutbarer Belästigung gemäß § 7 UWG, verpflichtet sich der Vertragspartner, MBmedien Publishing von diesen Ansprüchen freizustellen.
  • Soweit der Vertragspartner MBmedien Publishing Dokumente zum Versand übermittelt, bestätigt der Vertragspartner, dass der Inhalt der Dokumente nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollte MBmedien Publishing von den Empfängern wegen des Inhalts der versendeten Dokumente in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Vertragspartner, MBmedien Publishing von diesen Ansprüchen freizustellen. Das gleiche gilt für den Text der zu versendenden E-Mail.
  • Werden vom Vertragspartner personenbezogene Daten (im Sinne der DSGVO) zum Zweck der Bearbeitung oder Verwendung für E-Mail-Aussendungen sowie für die Kontaktaufnahme per Telefon oder Post übermittelt, so ist der Vertragspartner verpflichtet, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO) mit MBmedien Publishing abzuschließen.

  

  1. Pflichten von MBmedien Publishing
  • Unvorhergesehene und von MBmedien Publishing nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Ausfall von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, auf die MBmedien Publishing keinen Einfluss hat, entbinden MBmedien Publishing für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Etwa hiervon betroffene Fristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Störung. MBmedien Publishing wird den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten, falls die von MBmedien Publishing geschuldeten Leistungen nicht mit Zustimmung des Vertragspartners nachgeholt werden.
  • Bestimmte Leistungen werden von MBmedien Publishing mittels der von dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung gestellten Übertragungs-Leitungen und -Systeme erbracht. Falls diese Leitungen oder Systeme infolge höherer Gewalt oder infolge sonstiger Störungen ausfallen, auf die weder der jeweilige Telekommunikationsanbieter noch MBmedien Publishing Einfluss haben, ist MBmedien Publishing von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistung entbunden. Etwaige hiervon betroffene Fristen verlängern sich in diesem Fall um die Dauer der Störung. MBmedien Publishing wird den Vertragspartner unverzüglich nach Benachrichtigung durch den Telekommunikationsanbieter über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners erstatten, falls die von MBmedien Publishing geschuldeten Leistungen nicht mit Zustimmung des Vertragspartners nachgeholt werden.
  • MBmedien Publishing wird den Vertragspartnern seine etwaigen Ansprüche gegen die jeweiligen Telekommunikationsanbieter bei Mängeln der vom jeweiligen Telekommunikationsanbieter zur Verfügung gestellten Übertragungs-Leitungen und -Systeme abtreten. Vertragspartner, die Unternehmer sind, können MBmedien Publishing wegen dieser Mängel nur in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor erfolglos den jeweiligen Telekommunikationsanbieter gerichtlich in Anspruch genommen haben. Dies gilt nicht, wenn die Inanspruchnahme des jeweiligen Telekommunikationsanbieters unzumutbar ist, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

  1. Besondere Bedingungen des Anzeigen-Geschäfts
  • „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
  • Anzeigen jeglicher Form sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  • Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Ausgabebereichen oder an bestimmten Plätzen der Publikation erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Publikation erscheinen soll, und dies von MBmedien Publishing GmbH schriftlich bestätigt worden ist.
  • Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  • Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
  • Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung (z. B. Firmenprofil) nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von MBmedien Publishing GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  • MBmedien Publishing behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von  MBmedien Publishing abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtmäßigem Ermessen von MBmedien Publishing gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für MBmedien Publishing unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
  • Beilagenaufträge sind für MBmedien Publishing erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  • Für die rechtzeitige Lieferung des korrekten Anzeigentextes und einwandfreier Publikationsunterlagen oder der Beilagen, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert MBmedien Publishing unverzüglich Ersatz an. MBmedien Publishing gewährleistet die für den belegten Titel übliche Publikationsqualität im Rahmen der durch die angelieferten Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  • Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem, oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt MBmedien Publishing eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
  • Probeabzüge werden nur ausdrücklich auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. MBmedien Publishing GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  • Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 12 % sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch der Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens vorbehalten. MBmedien Publishing kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist MBmedien Publishing berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • MBmedien Publishing liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der MBmedien Publishing GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  • Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  • Bei Ziffernanzeigen wendet MBmedien Publishing GmbH für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. MBmedien Publishing GmbH behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist MBmedien Publishing nicht verpflichtet.
  • Publikationsunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
  • Die MBmedien Publishing GmbH wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
  • Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann die MBmedien Publishing GmbH die entstandenen Satzkosten berechnen.
  • Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Ihm obliegt es, MBmedien Publishing von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen bei unzureichender Kennzeichnung gegen MBmedien Publishing erwachsen.
  • MBmedien Publishing behält sich das Recht vor, für Anzeigen in eigenen Beilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
  • Bei Rubrik-Anzeigen ist der mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellte Beleg Bestandteil der Anzeigenrechnung. Originalbelege können nur gegen Berechnung geliefert werden.
  • Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von MBmedien Publishing zu halten. Die von MBmedien Publishing gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
  • Die Kennzeichnung und Aufmachung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit der MBmedien Publishing GmbH abzustimmen.

 

  1. Liefer- oder Leistungsverzug und Leistungsannahme
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, tritt Lieferverzug dann ein, wenn der Vertragspartner nach Ablauf von zwei Wochen nach dem vorgesehenem Lieferdatum eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ergebnislos geblieben ist. Eine hieraus resultierende Haftung wird beschränkt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen.
  • Leistungsverzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von MBmedien Publishing liegen, sind nicht zu vertreten.
    Sollte hierdurch die Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich sein, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall entstehen keine Schadensersatzansprüche.
  • Nach Erbringung der vereinbarten Leistung hat der Vertragspartner zwei Wochen Zeit, etwaige Mängel an der Leistung mitzuteilen und MBmedien Publishing eine angemessene Frist zur Behebung derselben zu setzen. Nach Verstreichen der Frist gilt die Leistung als angenommen.

 

  1. Einschaltung von Dienstleistern und Erfüllungsgehilfen 
  • MBmedien Publishing ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen, oder Teilen davon, zu beauftragen.

 

  1. Urheberrechte
  • An allen Zeichnungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen der Angebote der MBmedien Publishing bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese werden nicht übertragen und dürfen auch Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

  1. Haftung
  • Die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind zunächst auf Nacherfüllung durch MBmedien Publishing beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  • Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere haftet MBmedien Publishing nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von MBmedien Publishing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  • Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der fahrlässigen Verletzung von Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf, oder ein Personenschaden vorliegt.
  • Sofern MBmedien Publishing fahrlässig eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden beschränkt.
  • Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der MBmedien Publishing GmbH für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
  • Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MBmedien Publishing darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen des Auftraggebers müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.
  • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, MBmedien Publishing von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen die MBmedien Publishing GmbH erwachsen. MBmedien Publishing ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen MBmedien Publishing zu. Der Auftraggeber hält MBmedien Publishing auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
  • Fälle höherer Gewalt wie auch von MBmedien Publishing unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden MBmedien Publishing von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
  • Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
  • Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste bzw. gemäß dem jeweiligen Angebot.
  • Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Skontoabzüge zur Zahlung fällig, es sei denn, dass schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden.
  • Gegen Ansprüche von MBmedien Publishing kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  • MBmedien Publishing behält sich das Recht vor, Berichtigungen (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
  • Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird.
  • MBmedien Publishing behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige bejaht.

 

  1. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der Handelsniederlassung von MBmedien Publishing. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen MBmedien Publishing und dem Auftraggeber ist Krefeld, sofern nicht zwingend gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  • Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
  • Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags sowie des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  • Für das vorliegende Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  • Datenschutz: Gemäß Art. 6 DSGVO weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.

Krefeld, im Juli 2016, MBmedien Publishing GmbH, Europark Fichtenhain A 13a, 47807 Krefeld