Die Nachrichten der Woche aus der digitalen Welt, jeden Freitag Nachmittag.

Digitale Agenda kw50 / 2018

 

Gesetz vs. New Economy

Die Geschäftsmodelle der Internet-Wirtschaft geraten immer häufiger in Konflikt mit geltenden Gesetzen. Die drei Beispiele dieser Woche: 

  • Airbnb muss Daten herausrücken, urteilte das Landgericht München. Die Stadt möchte wissen, wer seine Wohnung mehr als 8 Wochen im Jahr als Ferienwohnung vermietet, denn das ist meldepflichtig. Außerdem trägt diese Praxis zu Wohnungsknappheit und hohen Mieten bei. 
  • Der Fahrdienst-Vermittler Uber verstößt mit seiner Masche, Taxifahrten als „Mietwagen mit Fahrer“ zu vermarkten, gegen das Taxi-Gesetz. Ob das Urteil die Verbreitung von Uber ausbremsen wird, ist allerdings fraglich. 
  • Das deutsche Leistungsschutzrecht für Verlage, findet der EU-Generalanwalt. Das Gesetz, nach dem Google für Überschriften und Textfragmente von Nachrichten in seinen Ergebnislisten Lizenzgebühren an die Verlage zahlen soll, verstößt gegen EU-Recht.

 

Digitales Leben

Ein Drittel aller Android Apps schickt private Daten an Facebook. Möglich ist das durch die Nutzung von Facebooks App-Entwicklungsplattform (SDK). Davon betroffen sind auch Apps der CDU und SPD.  

Apple Pay startet in Deutschland. Noch macht nicht jede Bank in Deutschland beim Bezahldienst mit dem iPhone mit, aber das soll sich bald ändern. Alles wichtige zu Apple Pay in der Zeit, plus die interessante Frage: Zerstört das Smartphone die deutsche Liebe zu Bargeld?

Zahl der DSGVO-Anzeigen steigt schnell an. Von den 45.000 Beschwerden in der EU bis September 2018 geht etwa ein Viertel auf deutsche Nutzer zurück. Die Zahlen sind ein Indiz dafür, dass die Verordnung angenommen wird, sagt die Bundesbeauftragte für Datenschutz.

Gesichtserkennung gegen Stalking hat die US-Sängerin Taylor Swift in einem ihrer Konzerte eingesetzt. Die Besucher wurden heimlich gefilmt, um mutmaßliche Stalker der Sängerin zu identifizieren.

Wie weibliche Wikipedia-Redakteurinnen weggemobbt werden, beschreibt die taz-Autorin Carolina Schwarz auf Netzpolitik.org. Ein Kommentar wie „erst wenn diese Feministin verschwunden ist, kann Wikipedia wieder ein guter Ort sein“, gehört noch zu den harmloseren.  

Zu guter Letzt …

Personalisierte Werbung funktioniert nicht, wie der Fall einer US-Bürgerin zeigt. Als sie schwanger war, wurde sie mit Werbung für Schwangerschaftsartikel beworfen. Das blieb auch so nachdem sie ihr Kind verlor und ihr über verschiedene soziale Netzwerke tausendfach Beileid gewünscht wurde. In ihrer Verzweiflung brachte sie den Fall an die Öffentlichkeit. Trotz des berechtigten Ärgers über den Zynismus der Werbealgorithmen sollten wir aber froh sein, dass Tracking nicht gut funktioniert, findet der Spiegel. 

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